Pflegesachleistung
Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernimmt, sprechen wir von Pflegesachleistungen. In diesem Fall rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab – und Sie erhalten die Unterstützung, die im Alltag zählt.

Was wird übernommen?
Die ZF BKK übernimmt die Kosten für diese Leistungen bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.
Monatliche Höchstbeträge für Pflegesachleistungen:
| Pflegegrad | ab 01.01.2025 |
| I | —* |
| II | 796 € |
| III | 1.497 € |
| IV | 1.859 € |
| V | 2.299 € |
*Bei Pflegegrad I kann der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € für Leistungen durch den Pflegedienst eingesetzt werden.
Was gehört zu den Pflegesachleistungen?
Dazu zählen unter anderem Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung bei der Ernährung oder Mobilität – also alles, was zu einem würdevollen Alltag beiträgt.